Wie Sie bereits aus den Medien mitbekommen haben wird das eRezept ab dem 1.1.2024 verpflichtend eingeführt. Dies bedeutet für alle Kassenrezepte für gesetzliche Versicherte, daß das Rezept digital über eine Cloud von einer Apotheke Ihrer Wahl abgerufen werden kann. Um dieses einlösen zu können benötigen Sie entweder Ihre Gesundheitskarte, die E-Rezept-App oder einen Papierausdruck.
Ausführliche Informationen, Anleitungen und Voraussetzungen für die E-Rezept-App und die genaue Funktion finden Sie auf der Seite der Gematik.
Damit wir Ihnen ein Rezept ausstellen können, müssen wir jedoch weiterhin im Quartal der Rezeptstellung Ihre Krankenkassenkarte in unserer Praxis einlesen.